Vorsorgechecklisten

Ihre persönlichen Vorsorgechecklisten können Sie hier bequem herunterladen. Wenn Sie hierzu Fragen haben, können Sie gerne kurzfristig einen kostenlosen Beratungstermin mit uns vereinbaren.

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Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung enthält Ihre Bestimmungen darüber, was in einem medizinischen Fall, in dem ein Mensch nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern, getan oder unterlassen werden soll. Eine Patientenverfügung erlaubt in diesem Fall die Umsetzung Ihres vorsorglich verfügten Willens.

Alle juristischen Fragen zur Patientenverfügung erhalten Sie in aktuellster Version hier.

Betreuungsverfügung

In bestimmten Fällen, etwa wenn die Geschäftsfähigkeit nicht mehr gewährleistet ist, kann ein gesetzlicher Betreuer bestimmt werden, der Ihre Geschäfte führt. Da dies eine Vertrauensfrage ist und ein nicht mehr geschäftsfähiger Mensch darauf dann keinerlei Einfluss mehr nehmen kann, sollte neben der Patientenverfügung auch eine Verfügung erstellt werden, die eine Betreuung festlegt, die Sie sich wünschen und bei der Sie guten Gewissens davon ausgehen können, dass diese Ihre Angelegenheiten in Ihrem Sinne (weiter-)führen wird.

Aktuelle Information zum Betreuungsrecht vom Bundesministerium für Justiz finden Sie hier.

Testamentsvorlagen

Die Vorlage zum Verfassen eines rechtsgültigen Testaments sowie Hinweise und hilfreiche Tipps zur Erstellung stehen hier für Sie zum Download bereit.

Wie erkläre ich Kindern den Tod?

Jeder Mensch reagiert auf seine eigene Weise auf den Tod eines anderen Menschen. Für Kinder und Jugendliche gilt dies in besonderem Maße. Wenn ein Todesfall die Familie belastet, erleben sie ihre Eltern als verunsichert. Grundsätzlich raten wir Ihnen, sich als Familie in einer solchen Situation professionell begleiten zu lassen. Es tut allen Beteiligten gut, wenn sie mit jemandem sprechen können, der nicht selbst in Trauer ist.

Kleine Kinder unter drei Jahren verarbeiten die Situation häufig mit motorischen Auffälligkeiten wie Kopfschaukeln oder monotonen Bewegungen, die wiederholt werden. Mit diesem Schaukeln verschafft sich das Kind Beruhigung. Auch fehlender Appetit und Aggressivität können Zeichen für Verunsicherung durch die neue Situation sein.

Je älter Kinder werden, umso eher sind sie an technischen Fragen interessiert, die sehr direkt sein können. Stellen Sie sich darauf ein, dass Sie danach gefragt werden, wie ein Krematorium funktioniert, was genau da geschieht und auch, was ein toter Mensch noch „kann“. Kinder müssen erst lernen, dass Verstorbene keinen Hunger oder Durst mehr verspüren, dass sie keine Langeweile kennen und nicht mehr spielen wollen. Solche Fragen stellen nie eine Provokation gegen Sie dar; Kinder sind einfach an der Sache interessiert.

Außerdem ist das magische Denken bis zum Alter von 10 Jahren und auch darüber hinaus eine Art, mit Angst und Schuld umzugehen. Kinder schließen dann eventuell Wetten mit sich selbst ab, um ihre inneren Fragen an die Situation zu beantworten. Erinnern Sie sich daran, dass es auch für Erwachsene letztlich immer unklar bleibt, wer „Schuld“ am Tod eines Menschen trägt. Es ist für alle schwer zu akzeptieren, dass der Tod einfach „passiert“. Psychologische Hilfe ist erforderlich, wenn ein Kind sich mit Zwangshandlungen unter Druck setzt (dazu gehören beispielsweise extremes Zählen oder Ordnen).

Kinder und Jugendliche in der (Vor-)Pubertät gehen in der Trauer bereits eigene Wege. Sie kapseln sich möglicherweise ab oder werden plötzlich wieder anhänglicher. Ihre Verunsicherung sucht nach Stabilität, die manchmal mittels eigens geschaffener Rituale hergestellt werden soll. Bleiben Sie im Gespräch. Versuchen Sie ebenso, die sprachlose Phasen auszuhalten.

Was tun?

Sie können den Tod nicht erklären. Als Eltern sind Sie in der Position, einem Kind Stabilität und Sicherheit gewährleisten zu müssen. Wenn Sie bei sich selbst bemerken, dass Sie dazu (vorübergehend) nicht imstande sind, nehmen Sie professionelle Hilfe Dritter in Anspruch.

Grundsätzlich ist der offene und respektvolle Umgang miteinander am hilfreichsten. Die Art zu trauern des jeweils anderen Menschen sollte nie abgewertet oder als unzureichend bezeichnet werden. Positive Signale, die ausdrücken, was Sie sich jetzt wünschen (z. B. Ruhe, einen Spaziergang, einen Tag lang nicht über den Verstorbenen oder die Beerdigung zu sprechen) sind deutlich und können verstanden werden. Sich einander zu nichts zu zwingen ist möglich, wenn Platz für Emotionen geschaffen wird.

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Beileid ist aufrichtig

Beileidsbekundungen erfordern das Nachdenken über Ihre Beziehung zum Trauernden und verstorbenen Menschen zugleich. Nur so kann ein Anruf, Besuch oder ein Brief wirklich gelingen.

Floskeln helfen nicht. Auch wenn die Zeit ein wichtiger Faktor in der Trauerarbeit ist, hilft eine Formulierung wie „Die Zeit heilt alle Wunden“ keinem weiter. Besser ist, darüber nachzudenken, ob Sie in der Lage und willens sind, in der Trauerzeit Ihre Unterstützung anbieten zu können. Dies hängt maßgeblich von Ihrer Verbindung zu der trauernden Person ab.

Wertschätzung ist der wichtigste Bestandteil der Kondolenz. Alles, was einen verstorbenen Menschen ehrt, dient auch den Trauernden. Durch Wertschätzung entsteht ein starkes Gemeinschaftsgefühl. Sie teilen das überwältigende Verlustgefühl in ihrer individuellen Verbindung zur/zum Verstorbenen.

Gedichte können wunderbare Stellvertreter für die eigene Sprachlosigkeit sein. Wählen Sie sie mit Bedacht aus und versuchen Sie, sich in die Lage des Trauernden zu versetzen, der mit einem fremden Text konfrontiert wird.

Ein Bibelzitat sollten Sie nur verwenden, wenn Sie sicher sind, dass dies zum Leben der/des Verstorbenen passte und Sie damit die Trauernden nicht überfordern. Für die mündliche Kondolenz gelten andere Regeln. Nur weil Sie selbst gerade in der Stimmung sind, einen Kondolenzanruf zu tätigen, heißt dies nicht, dass Trauernde auf ein (längeres) Telefonat eingestellt sind. Die Frage, ob man stört oder ungelegen anruft, sollte unbedingt gestellt werden. Auch ist es keine Unhöflichkeit, sich zu erkundigen, ob ein Besuch erwünscht ist. Ein Anruf aus Neugierde verbietet sich von selbst. Je distanzierter das Verhältnis zum Trauernden ist, umso selbstverständlicher wählt man die schriftliche Kondolenz.

Hilfsangebote müssen ernst gemeint sein. Wenn Sie helfen möchten, dann überlegen Sie gut, ob Ihr Angebot ehrlich gemeint und praktisch umsetzbar ist. Trauernde empfinden sich in ihrer Lage oft als Zumutung für andere. Eine Zurückweisung kann dann sehr verletzend sein. Versetzen Sie sich in die Lage eines um Hilfe bittenden Menschen: Er überwindet eine persönliche Hürde, indem er Hilfe annimmt. Wenn Ihre Hilfe gar nicht angefragt wird, fühlen Sie sich nicht verletzt. Der persönliche Rückzug ist eine normale Reaktion Trauernder.

Alle Bemühung, Trauernde zu unterstützen, fußt auf dem Vermögen, sich selbst zurücknehmen zu können und den anderen zu Wort kommen zu lassen.

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Erbrecht

Das Erbrecht ist ein komplexer Apparat von Paragrafen und Gesetzen, der sich häufig erneuert. Hier kann daher keine ausführliche Information gegeben werden, sondern nur eine Einführung in die neue Gesetzeslage, wie sie auch z. B. der Website des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) entnommen werden kann. Hinsichtlich dieser Übersicht handelt es sich nicht um eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG), da erkennbar keine einzelfallbezogene Beratung erfolgt. Hierfür wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Das Bundesjustizministerium stellt alle allgemeinen und aktuellen Informationen zum Erbrecht als PDF-Download zur Verfügung. Die jeweils gültige Broschüre erhalten Sie hier.

Organspende

Menschen, die an einer schweren Krankheit leiden oder deren Organe durch einen Unfall lebensgefährlich verletzt wurden, kann geholfen werden. Eine Organspende kann in diesem Fall Leben retten. Die Organspende setzt die freiwillige und umfassende Bereitschaft voraus, Organe nach medizinischer Feststellung des sogenannten Hirntods entnehmen zu lassen. Ein entsprechender Ausweis dokumentiert diese Entscheidung. Die Entscheidung hierfür müssen Sie nicht ohne ärztliche und/oder geistlich-ethische Beratung treffen.

Erste Informationen erhalten Sie unter:
www.organspende-info.de

Grabarten – Bestattungsformen

Erdbestattung

Eine Erdbestattung ist die traditionelle Bestattungsart, in der ein Verstorbener in einem Sarg auf dem Friedhof beigesetzt wird.

Grabarten der Erdbestattung

Sie können den Sarg in einem sogenannten Wahlgrab oder Reihengrab beisetzen lassen. Wahlgrab bedeutet vor allem Freiheit in der Wahl des Grabes auf dem Friedhof und bei der Anzahl der Lager sowie der Verlängerung.

Ein Reihengrab ist in der Regel nicht verlängerbar, die Belegung erfolgt der Reihe nach und es ist nicht erweiterbar.

Feuerbestattung

Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg kremiert (eingeäschert). Anschließend erfolgt die Beisetzung der Asche in einer Urne.

Grabarten der Feuerbestattung

Die Feuerbestattung ermöglicht die Beisetzung in Urnenwahl- oder Urnenreihengräbern. Zusätzlich sind alle modernen Beisetzungsarten mit der Bedingung der Feuerbestattung verbunden. Friedhöfe bieten dauergepflegte Grabstätten an, in denen ebenfalls Urnen beigesetzt werden können. Jeder Friedhof in unserer Region setzt hier andere Schwerpunkte. Wir beraten Sie gerne ausführlich im Gespräch.

Seebestattung

Eine Seebestattung ist eine alte Form der Naturbestattung. Sie setzt ebenfalls eine Feuerbestattung voraus. Die Beisetzung ist dann auf allen Weltmeeren zulässig. Die Trauerfeier kann beispielsweise auf See stattfinden. Alternativ kann die Asche durch die Reederei auch ohne Beisein Angehöriger beigesetzt werden. Hierzu beraten wir Sie gerne.

Diamantbestattung

Bei der Diamantbestattung wird ein kleiner Teil der Kremationsasche für die Züchtung eines Diamanten benötigt. Die restliche Asche muss laut Gesetz bestattet werden. Über das genaue Verfahren und alle nötigen Schritte geben wir Ihnen gerne im Gespräch Aufschluss.

Naturbestattungen

Naturbestattungen sind moderne Alternativen, die Beisetzungen in FriedWäldern und im RuheForst ermöglichen. Auch Ascheverstreuungen in Bächen und auf Almwiesen gehören in diese Kategorie. Das Angebot ist sehr vielfältig. Lassen Sie sich bei uns ausführlich zu den Möglichkeiten beraten. Das ist auch deshalb wichtig, weil dabei geklärt werden muss, ob eine Grabstätte erwünscht ist oder nicht. Teilweise werden diese Bestattungen im benachbarten Ausland angeboten.

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Bestattungskosten

Sicher haben Sie sich schon einmal gefragt, wieso Bestattungen recht teuer sind. Die Bestattungsleistung selbst wählen Sie nach Ihrem Ermessen oder den Vorgaben eines vorliegenden Bestattungsvorsorgevertrags. Diese Individualleistungen können hoch sein ‒ dafür erhalten Sie jedoch die entsprechende Leistung gemäß Ihrem Anspruch.

Formalitäten, Nutzungsgebühren sowie Grabkauf und Steinmetzarbeiten sind Fremdleistungen, auf die wir keinen Einfluss haben. Dazu gehören ebenfalls Kosten, die die Kirchengemeinden erheben.

Wir raten Ihnen deshalb, sich zu Lebzeiten mit uns in Verbindung zu setzen, um das Thema einmal in Ruhe zu bedenken und Fragen gemeinsam zu besprechen.

 

Handeln

Wir stehen Ihnen prompt zur Seite, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Wenn ein Mensch zu Hause verstorben ist, rufen Sie uns bitte an, damit wir Ihnen bei den ersten Schritten helfen können, sofern Sie nicht wissen, was jetzt zu tun ist.

Einen Arzt verständigen

Grundsätzlich sollten Sie umgehend einen Arzt rufen. Dieser wird eine Todesbescheinigung ausstellen, die für unsere Arbeit maßgeblich ist. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wird dies automatisch veranlasst.

Freie Bestatterwahl

Sie haben das Recht, das Bestattungshaus Ihres Vertrauens zu beauftragen. Wir stehen Ihnen umgehend zur Verfügung. Sie erreichen uns Tag und Nacht unter 0871-228 53.

Unterlagen bereithalten (sofern möglich)

  • Todesbescheinigung des Arztes
  • Geburtsurkunde bei Ledigen; bei verheirateten Personen die Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch
  • Personalausweis sowie Krankenkassenversichertenkarte des Verstorbenen
  • Bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Bei Geschiedenen das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • Sämtliche Rentenunterlagen
  • Evtl. Versicherungsunterlagen (Lebensversicherung oder Sterbegeldversicherung)
  • Graburkunde bei vorhandener Grabstelle

Fehlende Unterlagen können von uns beantragt werden.

Abstimmung mit dem Bestattungsunternehmen

Alle Leistungen werden von Ihnen festgelegt und beauftragt.
Nichts geschieht ohne Ihr Einverständnis.
Zunächst treffen Sie Entscheidungen bezüglich

  • Sargauswahl
  • Einsargung
  • Überführung
  • Vorbereitung der Drucksachen
  • Angaben zur Beurkundung bei der Behörde

In einem zweiten Schritt klären wir

  • die Bestattungsform
  • die Festlegung des Grabes
  • den Zeitpunkt von Trauerfeier und Bestattung, evtl. in Absprache mit einem Geistlichen

Anschließend wählen Sie

  • den musikalischen Rahmen der Trauerfeier
  • den Umfang der Trauerfloristik
  • eventuell Bewirtung der Trauergesellschaft nach der Beisetzung
  • weitere Einzelheiten zum Trauerdruck
  • die Steinmetzarbeiten

Am Tag der Beisetzung begleiten wir Sie auf dem Friedhof und stellen auf Wunsch auch Fahrzeuge.
In der Zeit nach der Beisetzung lassen wir Sie nicht allein. Wir unterstützen Sie mit Trauerbegleitung, einem Gesprächsgruppenangebot, Hilfe bei Wohnungsauflösung und allem, was Sie zu diesem Zeitpunkt überfordert oder wobei Sie unsere Hilfe benötigen.

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